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Aktuelles zu B196

10.01.2020 | FAHRSCHUL-NEWSAktuelles zu B196

Voraussetzungen:
•    Mindestalter 25 Jahre
•    mindestens 5 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse B

Mindestumfang der Ausbildung
•    Theorieausbildung:
4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten klassenspezifischer Motorradunterricht
•    Praxisausbildung:
mindestens 5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten

KEINE Theorieprüfung erforderlich
KEINE Praxisprüfung erforderlich

Einschränkungen: (125ccm)
•    es handelt sich nicht um einen Führerschein der Klasse A1
•    gilt nur innerhalb Deutschland. Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt
•    ein Aufstieg von A1 auf A2 ist nicht möglich.
Für größere Maschinen muss ein entsprechender Führerscheinerwerb erfolgen.

 

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