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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Begleitetes Fahren - der Führerschein mit 17

15.07.2018 | FAHRSCHUL-WISSEN

Die 2010 vom Bundestag beschlossene Gesetzesinitiative „Begleitetes Fahren“ zeigt Wirkung: Wer schon mit 17 Erfahrung im Straßenverkehr sammelt, verursacht später deutlich weniger Unfälle. Fahranfänger sind besonders unfallgefährdet. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) verunglückten 2015 über 66.000 junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren auf deutschen Straßen. Mangelnde Fahrpraxis und erhöhte Risikobereitschaft sind naheliegende Gründe für die, im Verhältnis zu anderen Verkehrsteilnehmern, überdurchschnittlich hohe Quote. Um jungen Menschen einen sicheren Einstieg in den Straßenverkehr zu ermöglichen, hat der Bundestag 2010 die Gesetzesinitiative „Begleitetes Fahren“ (BF17) beschlossen. Die umgangssprachlich auch als „Führerschein mit 17“ bekannte Sonderregelung des Straßenverkehrsgesetzes, erlaubt Jugendlichen bereits mit 17 Jahren den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE in Form einer sogenannten „Prüfungsbescheinigung“. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen die Führerscheinneulinge dann in Begleitung von im Vorfeld bestimmtnr Personen Auto fahren. Seit seiner Einführung hat sich das Modell Begleitetes Fahren zu einer echten Erfolgsstory entwickelt: Das Bundesverkehrsministerium bescheinigt B17-Teilnehmenden später ein, im Vergleich zu regulären Fahranfängern rund 20 % geringeres Unfallrisiko. Auch #userInhaber#, Inhaber der #userName#, ist überzeugt von dem Konzept: „BF17 gibt jungen Menschen die Gelegenheit, über einen längeren Zeitraum in einem kontrollierten Rahmen wertvolle praktische Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln. Dieser Vorsprung wirkt sich später positiv auf das Fahrverhalten aus.“ Die Begleitpersonen dürfen im Unterschied zu Fahrlehrern nicht aktiv in das Verkehrsgeschehen eingreifen, unterliegen aber dennoch gesetzlichen Vorschriften. „Eine Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und über einen ununterbrochenen Zeitraum von fünf Jahren eine Fahrerlaubnis besitzen“, erläutert #userInhaber#. „Weiterhin darf eine Begleitperson nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben und unterliegt der 0,5 Promillegrenze und dem Drogenverbot.“ Als Begleitperson gilt aber nur, wer namentlich in der bei jeder Fahrt mitzuführenden Prüfungsbescheinigung genannt ist. Eine entsprechende Angabe ist deshalb bereits im Zuge der Antragsstellung notwendig. Die Anzahl der Begleiter ist jedoch nicht begrenzt und kann im Nachhinein beliebig erweitert werden. Ausführliche Informationen zum Thema gibt #userInhaber# gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Wilde Tiere auf der Straße

18.04.2018 | FAHRSCHUL-NEWS

Wildtiere sind im Straßenverkehr ein erhebliches Unfallrisiko. Besonders in ländlichen Regionen bedeuten plötzlich auf der Fahrbahn auftauchende Vierbeiner eine oft nur schwer zu vermeidende Gefahr für Auto- und Motorradfahrer. Die flächendeckende Asphaltierung und der Ausbau des Straßennetzes überschneiden vielerorts den natürlichen Lebensraum von Wildtieren. Im Unterschied zum Menschen und von diesem domestizierten Haus- und Nutztieren, erkennen Rehe und Wildschweine Straßen nicht als Gefahrenzonen. Trotz des hohen Lärms kreuzen die ansonsten scheuen Wildtiere auch bei hohem Verkehrsaufkommen unerwartet die Fahrbahn und werden im Fall einer Kollision aufgrund ihres stattlichen Körpergewichts regelmäßig zur Bedrohung für Fahrzeuge und deren Insassen. Laut Angaben des statistischen Bundesamtes kommt es auf deutschen Straßen jedes Jahr zu rund 250.000 Wildunfällen, zuweilen mit tödlichen Folgen für Mensch und Tier. Gordon Lietsch von der Fahrschule Lietsch weiß um die Gefahr und glaubt dennoch, dass diese Zahl deutlich verringert werden könnte: „Als unfreiwillige Verkehrsteilnehmer sind Wildtiere unberechenbar, weshalb viele Zusammenstöße selbst für hochaufmerksame Fahrer schlicht nicht zu vermeiden sind. Gleichzeitig unterschätzen viele Menschen aber nach wie vor die Gefahr, die von Wildtieren ausgeht.“ Betroffen sind insbesondere Streckenabschnitte, die nahe Wäldern und Feldergrenzen verlaufen. „Erhöhte Wachsamkeit ist vor allem zwischen Abend- und Morgendämmerung geboten, wenn die nachtaktiven Tiere auf Nahrungssuche gehen“, weiß Gordon Lietsch. Der Experte rät Auto- und Motorradfahrern eindringlich, entsprechende Hinweisschilder ernst zu nehmen und bei angepasstem Tempo mit erhöhter Bremsbereitschaft zu fahren. „Sobald Sie ein Tier am Straßenrand bemerken, sollten Sie umgehend abblenden und versuchen, es durch Hupen zu verscheuchen.“ Was aber tun, wenn die Reaktionszeit zu kurz, ein Zusammenstoß unvermeidbar ist? „In diesem Fall lautet die Devise kategorisch: ‚Abbremsen statt Ausweichen‘. Auch wenn es kontraintuitiv sein mag, so ist der Unfall gegenüber einem unkontrollierten Ausweichmanöver doch die sicherere Variante.“ Gordon Lietsch empfiehlt, das Lenkrad gut festzuhalten, auf die Bremse zu treten und sich bestmöglich auf den Aufprall vorzubereiten.„Nach dem Zusammenstoß ist es entscheidend, Ruhe zu bewahren. Schalten Sie die Warnblinkanlage an, sicheren Sie die Unfallstelle und verständigen Sie die Polizei. Nähern Sie sich unter keinen Umständen dem angefahrenen Tier!“ Zwar lassen sich Wildunfälle nicht immer vermeiden, doch erhöhte Wachsamkeit und vorausschauende Fahrweise können entscheidend dazu beitragen, das Risiko zu minimieren. Weitere Hinweise zum Thema gibt Gordon Lietsch gern persönlich unter der Durchwahl 04522-508711 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Lietsch, Rodomstorstr. 12, 24306 Plön.

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Autofahren im Winter - Mehr Sicherheit bei Eis und Schnee

15.11.2017 | FAHRSCHUL-WISSEN

In der kalten Jahreszeit sind widrige Witterungsbedingungen eine große Herausforderung für Fahrer und Fahrzeug. So behaglich winterliches Wetter in den eigenen vier Wänden sein mag, so ungemütlich wird es auf den Straßen. Saisonal bedingte Sicht- und Fahrbahnverhältnisse stellen ein erhöhtes Unfallrisiko dar und führen vielerorts zu regelmäßigen Verkehrsbehinderungen. Insbesondere Fahranfänger fühlen sich unsicher angesichts der Tücken des Winters, doch Nebel, Schnee und Eis verlangen selbst erprobten Verkehrsteilnehmern ein Höchstmaß an Konzentration und Reaktionsvermögen ab. Das richtige Verhalten bei widrigen Verhältnissen kann und will gelernt sein. #userInhaber# von der #userName# ist von Berufswegen bei Wind und Wetter auf den Straßen in und um #userCity# unterwegs und deshalb bestens mit den Gefahren der kalten Jahreszeit vertraut: „Fahren im Winter heißt in erster Linie: Besonders vorsichtig und vorausschauend fahren.“, so der Fahrlehrer. „Das heißt heftiges Gasgeben, abruptes Bremsen und ruckartige Lenkbewegungen in jedem Fall vermeiden, längere Bremswege einkalkulieren und stets ausreichend Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen wahren.“ Eine angemessene Vorbereitung vor Fahrtantritt hilft, böse Überraschungen zu vermeiden. #userInhaber# empfiehlt, auch für kürzere Strecken und Routinefahrten ausreichend Zeit einzuplanen: „Stress und Zeitdruck verleiten zu Unvorsichtigkeit, was gerade bei Glätte schnell fatale Folgen haben kann. Lieber zwanzig Minuten früher losfahren, um unterwegs entspannt und konzentriert zu bleiben. Außerdem muss das Auto vor Fahrtbeginn sorgfältig von Schnee und Eis befreit werden – ein Guckloch in der Windschutzscheibe reicht nicht aus!“ Kommt es während der Fahrt zu einer plötzlichen Verschlechterung der Fahrbahn- oder Sichtverhältnisse, etwa durch gefrierenden Regen oder Schneewehen, legt #userInhaber# Fahrern nahe, ihr Fahrzeug schnellstmöglich abzustellen und auf den Streudienst zu warten. „Selbstüberschätzung ist bei Glätte eine der häufigsten Unfallursachen. Gefährden Sie nicht unnötig Ihre eigene Sicherheit oder die der anderen Verkehrsteilnehmer.“ Auch hinsichtlich der richtigen Bereifung herrscht seit der Reform der Winterreifenverordnung 2010 Verunsicherung unter Autofahrern. Anders als die im Volksmund verbreitete Regel „Von O(ktober) bis O(stern)“ glauben macht, gilt die Winterreifenpflicht in Deutschland nicht für einen gesetzlich festgelegten Zeitraum. „Die Winterreifenpflicht hierzulande ist situativ, d.h. die konkrete Fahrbahnbeschaffenheit entscheidet“, weiß #userInhaber#. „Laut Straßenverkehrsordnung ist die Nutzung von Winterreifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- oder Reifglätte vorgeschrieben.“ Somit ist das Fahren mit Sommerreifen im Winter an sich nicht zwangsläufig noch ein Gesetzesverstoß, abgesehen von dauerhaft abgestellten Fahrzeugen wie Zweitwagen oder Oldtimern rät #userInhaber# aber entschieden davon ab. Um im Winter auch bei schwierigen Verhältnissen die Kontrolle zu behalten, können ungeübte oder unsichere Fahrer spezielle Sicherheitstrainings absolvieren. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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